Rechtsprechung
VG Regensburg, 22.08.2016 - RN 6 S 16.980 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Nutzungsuntersagung bei Nutzungsänderung einer ehemaligen Kiesgrube zum Lagerplatz und Baustoffhandel
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 22.08.2016 - RN 6 S 16.980
- VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820
Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung (hier: Verpflichtung zur Beseitigung …
Auszug aus VG Regensburg, 22.08.2016 - RN 6 S 16.980
Der im Einzelfall gebotene Aufschub kann aber auch dadurch erreicht werden, dass entweder das Gericht eine Zwischenentscheidung trifft oder dass sich die Behörde - wie hier auf Anregung des Gerichts geschehen - verpflichtet, nicht vor der Entscheidung über den Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu vollstrecken (BayVGH, B.v. 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 14).Demgegenüber gebietet es Art. 19 Abs. 4 GG aber nicht, die Fristbestimmung in einer Zwangsgeldandrohung als gegenstandslos zu behandeln, wenn das Verwaltungsgericht bei Ablauf der Erfüllungsfrist (Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG) noch nicht über den Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung herzustellen bzw. anzuordnen, entschieden hat; insoweit können nämlich die Rechte des Betroffenen bei der Anwendung des durch Art. 37 Abs. 1 Satz 1 VwZVG eingeräumten "Anwendungsermessens" berücksichtigt werden (BayVGH, B.v. 20.12.2001, a.a.O., Rn. 15).
Dieses ist dann in der Regel so auszuüben, dass das Zwangsmittel erst angewandt wird, wenn dem Betroffenen nach der (erstinstanziellen) Entscheidung ausreichend Zeit geblieben ist, die Anordnung zu befolgen (Vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2001, a.a.O., Rn. 15).
- BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67
Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich
Auszug aus VG Regensburg, 22.08.2016 - RN 6 S 16.980
Eine solche Beeinträchtigung liegt bereits dann vor, wenn ein Vorhaben der naturgemäßen Nutzungsweise der Landschaft widerspricht und deshalb an einem Standort wesensfremd ist (BVerwG, B. v. 29.4.1968 - IV B 77.67 - juris). - VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 09.1472
Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Fristbestimmung, …
Auszug aus VG Regensburg, 22.08.2016 - RN 6 S 16.980
Dieses berechtigte Interesse könnte die Behörde bei der Bestimmung der Erfüllungsfrist (Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG) dadurch berücksichtigen, dass das Ende der Frist für den Fall, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt wird, auf einen Zeitpunkt nach der abschließenden Entscheidung über den Antrag festgelegt wird (VG Regensburg, U.v. 22.4.2010 - 5 K 09.1472 - BeckRS 2010, 49274).